Derzeitige Regelungen beim Besuch des Rathauses
Das Rathaus ist für den allgemeinen Publikumsverkehr weiterhin grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet und während der allgemeinen Öffnungszeiten über den Haupteingang zugänglich.
Besucherinnen und Besuchern des Rathauses wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinische OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Maske (KN95/N95)) dringend empfohlen. Wenn Mindestabstände von 1,50 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden können und andere Schutzvorrichtungen (z.B. Plexiglasscheiben) nicht vorhanden sind, ist weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.