Mitteilung des Kreises Heinsberg - Schutzmasken in Verteilung
Heinsberg. Aufgrund der Auflagen in der Coronaschutzverordnung, die an vielen Orten das Tragen medizinischer Schutzmasken vorsieht, hat das Land Nordrhein-Westfalen dem Kreis Heinsberg rund 50.000 Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Diese Masken des Typs KN 95 sollen leistungsberechtigten Personen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz zur Verfügung gestellt werden. KN 95-Masken verfügen generell über keine CE Kennzeichnung. Sie sind ein zu FFP2 vergleichbarer Standard und bieten hinsichtlich ihrer Filterleistung einen ähnlich wirksamen Infektionsschutz.
Für den Personenkreis von etwa 16.600 Personen hat der Betrieb der Lebenshilfe in Heinsberg unter Wahrung aller Datenschutzbestimmungen circa 14.400 Briefe gepackt und versandfertig vorbereitet. Die Briefe enthalten jeweils vier Masken mit einer Anleitung zur Handhabung der Masken. Ab morgen werden die Briefe über die Post zugestellt. Die verbleibenden Masken werden direkt über die Städte und Gemeinden an die genannten Empfänger verteilt.