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Datum: 08.02.2021

Wahl des Senioren- und Behindertenbeirates:

Vorschläge geeigneter Kandidaten erwünscht

Die Amtszeit des Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Übach-Palenberg ist mit Ablauf der letzten Kommunalwahlperiode beendet.

Mit Datum vom 02.12.2011 ist die Satzung für den Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Übach-Palenberg in Kraft getreten. In § 4 ist geregelt, dass neben den Ratsfraktionen auch Vereine und Gruppierungen, die in der Arbeit mit älteren Menschen und/oder Menschen mit Behinderungen tätig sind, geeignete Kandidaten vorschlagen können.

Geeignete Kandidaten im Sinne des § 3 der Satzung sind Seniorenvertreter/Innen die in der Regel das 60. Lebensjahr bzw. bei Vorruhestand oder dem Bezug rentenähnlicher Leistungen das 55. Lebensjahr vollendet haben. Behindertenvertreter/Innen müssen am Tag ihrer Entsendung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht organisationsgebundene Behindertenvertreter/innen sollen in der Regel als schwerbehinderte Menschen anerkannt sein (GdB mindestens 50 %).

Alle Mitglieder des Beirates sollen in der Regel in Übach-Palenberg wohnhaft und dürfen nicht zugleich Mitglied des Kreistages des Kreises Heinsberg bzw. des Stadtrates sein.

Der Rat der Stadt Übach-Palenberg wählt aus den gesammelten Vorschlägen aus und beruft die Mitglieder.

Wer von den o.g. Vereinen oder Gruppierungen einen geeigneten Kandidaten für die Berufung in den Senioren- und Behindertenbeirat vorschlagen möchte, kann seinen Vorschlag bis zum 19.02.2021 unter Angabe von Name, Adresse und Telefon-Nr. bei der Stadt Übach-Palenberg, Herrn Mainz, Tel. 979-5013, abgeben.