Stadt erlässt in Kalenderjahr 2023 OGS-Beiträge zu den Beitragsstufen 1 und 2
Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut
Als Unterstützungsleistung zum Ausgleich für in 2023 krisenbedingt anfallender Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Einrichtungen, wurde mit der Mitteilung vom 17.01.2023 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW rund 150 Mio. Euro für die finanzielle Unterstützung der Kommunen in NRW zur Verfügung gestellt. Mit Bescheid vom 17.01.2023 wurde der Stadt Übach-Palenberg eine Billigkeitsleistung der Kommunen in Höhe von insgesamt 137.781,00 € für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 als Unterstützungsleistung bewilligt.
Der Rat der Stadt Übach-Palenberg hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen, dass noch nicht abgerufene Mittel des Stärkungspakts im letzten Schritt über Einzelfallhilfen abgerufen werden können.
In der Folge wurde ein Teil der bewilligten Unterstützungsleistung des Stärkungspaktes für einkommensschwächere Familien im Rahmen einer Befreiung der Elternbeiträge in der offenen Ganztagsschule eingesetzt, um diese finanziell zu entlasten. Hierzu werden Familien der Beitragsstufen 1 und 2 berücksichtigt um die im Jahr 2023 bereits angefallenen Elternbeiträge in der offenen Ganztagsschule und die noch ausstehenden Beiträge über den Stärkungspakt NRW zu decken. Die betroffenen Familien wurden bereits schriftlich darüber informiert, dass diese Mittel den städt. Konten gutgeschrieben werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau J. Führen unter der Telefonnummer 02451/979-4018 zur Verfügung.