6. Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird verlängert
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zu verlängern.
Der Sonderfonds besteht aus zwei Modulen. Kleinere und mittelgroße Veranstaltungen erhalten einen Zuschuss auf ihre Ticketeinnahmen, damit sie auch mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden können (Wirtschaftlichkeitshilfe). Größere Veranstaltungen erhalten eine Absicherung gegen Corona-bedingte Absagen (Ausfallabsicherung).
Die Wirtschaftlichkeitshilfe wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden, die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter zudem mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab. Bislang war die Registrierung hierfür nur für Termine bis zum 31. März 2022 möglich.
Auch der Zeitraum, in dem freiwillige Absagen im Rahmen der Ausfallabsicherungen anerkannt werden, wird um einen Monat verlängert. Der Sonderfonds erkennt demnach freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18. November 2021 bis 31. März 2022 stattfinden sollten, als „pandemiebedingt“ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen. Auch Verschiebungen sind möglich.
Weitere Informationen zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gib tes auf der Seite https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Sonderfonds des Bundes fürKulturveranstaltungen zu verlängern.
Der Sonderfonds besteht aus zwei Modulen. Kleinere und mittelgroße Veranstaltungen erhalten einen Zuschuss auf ihre Ticketeinnahmen, damit sie auch mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden können (Wirtschaftlichkeitshilfe). Größere Veranstaltungen erhalten eine Absicherung gegen Corona-bedingte Absagen (Ausfallabsicherung).
Die Wirtschaftlichkeitshilfe wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. DieWirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 2.000Teilnehmenden, die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einenZuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter zudem mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab. Bislang war die Registrierung hierfür nur für Termine biszum 31. März 2022 möglich.
Auch der Zeitraum, in dem freiwillige Absagen im Rahmen der Ausfallabsicherungen anerkannt werden, wird um einen Monat verlängert. Der Sonderfondserkennt demnach freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18. November 2021bis 31. März 2022 stattfinden sollten, als „pandemiebedingt“ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen. Auch Verschiebungen sind möglich.
Weitere Informationen zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gib tes auf der Seite https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/