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Datum: 23.12.2022

Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«

Wertschätzung durch Förderung – Antragstellung ab 1. Januar 2023 wieder möglich

Knapp sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen im Kreis Heinsberg können ab dem 01.01.2023 wieder einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms stellen. Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.

Passend zum Schwerpunktthema 2023 »Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern« sind beispielsweise Projekte wie die Einrichtung und der Betrieb eines Repair-Cafés, die Betreuung von Foodsharing-Angeboten oder der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens in der Nachbarschaft denkbar.

Jedes Jahr wird pro Fördernehmer maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr bis zum 31. Dezember durchgeführt werden und einen inhaltlichen Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema aufweisen muss. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf. Eine Maßnahme, deren förderfähige Gesamtausgaben geringer als 1.000 Euro sind, kann nicht gefördert werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Der Kreis Heinsberg erhält aus dem Programm 29.000 € Fördermittel. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für Ihren Verein bzw. Ihre Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind.

Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können auf www.engagiert-in-nrw.de abgerufen werden.

Die Antragstellung ist über das Portal www.engagementfoerderung.nrw ab dem 01.Januar 2023 möglich.