Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
Die zunächst bis zum 31.07.2023 befristete Richtlinie des Härtefallfonds - „Alle Kinder essen mit“ wurde nun um zwei weitere Jahre verlängert.
Hierdurch ist es auch im kommenden Schul- und Kindergartenjahr möglich, die gemeinsame Mittagsverpflegung als auch die Kosten für die Teilnahme an einer Klassenfahrt durch einen Kostenzuschuss zu ermöglichen.
Es geht um Härtefälle - um Kinder und Jugendliche-, die aus bestimmten Gründen nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) versorgt werden, beispielsweise Kinder und Jugendliche aus Familien,
- die nur über finanzielle Mittel in ähnlicher Höhe verfügen (existenzsichernder Bedarf zzgl. 20%),
- deren Familien aufgrund von Verbraucherinsolvenz oder anderweitigen finanziellen Belastungen aufgrund besonderer individueller Umstände nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen,
- welche aufgrund eines ungesicherten Rechtstatus weder Leistungen nach dem SGB noch dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und dennoch in NRW leben,
- deren Eltern aus verschiedensten Gründen nicht erreichbar sind, ein Handlungsbedarf von den Einrichtungen dringend gesehen wird.
Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in einem organisatorischen Bezug zur Schule oder zur Kindertagesbetreuung bzw. in der jeweiligen Verantwortung stattfindet.
Eine mehrtägige Klassenfahrt liegt vor, wenn mit An- und Abreisetag mindestens 3 Tage betroffen sind.
Die Zuwendung beträgt 1.080 Euro je Kind / je Jugendlichem pro Schuljahr.
Nimmt das Kind / die bzw. der Jugendliche nicht mehr an der Mittagsverpflegung teil, so reduziert sich die Zuwendung ab dem Folgemonat um 90 Euro für jeden weiteren Monat des Schuljahres.
Für die Berechnung der Reduzierung gilt der 31.7. als Schuljahresende.
Für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt wird die Zuwendung in Höhe der tatsächlichen Ausgaben gewährt, max. 150 Euro je Kind / je Jugendlichem pro Schuljahr.
Für die Gewährung der Zuwendung ist für jedes Kind / jeden Jugendlichen ein Antrag bei der Gemeinde nach dem Muster der Anlage 1 zu stellen (einschließlich Bestätigung der Einrichtung über den Besuch und die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung / der Klassenfahrt).
Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der besuchten Einrichtung, sowie volljährige Schülerinnen und Schüler selbst.
Die Anträge sind möglichst bis zum 31.08. für das laufende Schuljahr an die
Stadt Übach-Palenberg
Fachbereich 40 – Bildung und Soziales
Rathausplatz 4
52531 Übach-Palenberg
zu richten.