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Datum: 14.03.2025

Hinweis zur Pflege von Rasengrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Übach-Palenberg

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit des regelmäßigen Rasenschnitts auf den Friedhöfen der Stadt Übach-Palenberg.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Übach-Palenberg darauf hin, dass gemäß der städtischen Friedhofssatzung auf Rasengrabstätten keine Bepflanzungen, Grabvasen oder sonstige Gegenstände zulässig sind. Während der Wintermonate wird dies aus Kulanz geduldet, jedoch behindert dies während der Mähsaison die Arbeiten der Friedhofsgärtner erheblich.

Um einen reibungslosen Ablauf der Pflegearbeiten zu gewährleisten, bittet die Stadtverwaltung alle Angehörigen, persönliche Gegenstände eigenständig zu entfernen. Sollten beim Durchführen der Mäharbeiten dennoch Gegenstände auf den Rasengrabstätten verbleiben, werden diese durch das Friedhofspersonal entfernt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Gegenstände nicht aufbewahrt werden können und ein erneutes Aufstellen während der Mähperiode zu weiteren Behinderungen führt.

Die Stadtverwaltung bedankt sich für Ihre Unterstützung bei der Einhaltung der Friedhofssatzung. Nur so kann eine würdevolle und gepflegte Umgebung für alle gewährleistet werden.