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Datum: 05.12.2023

Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes

Am 20. November 2023 hat die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4 begonnen. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes zunächst als Entwurf veröffentlicht. Bis zum 2. Januar 2024 besteht nun die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierzu wurde erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Über 11.000 Bürgerinnen und Bürger haben an der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des EBA teilgenommen. Zuvor hatte das Eisenbahn-Bundesamt Lärmkarten für die Eisenbahnstrecken des Bundes berechnet und veröffentlicht. In einer interaktiven Kartenanwendung konnten die Bürgerinnen und Bürger angeben, wo sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen, und verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen. Die Auswertung zeigt, dass ein Großteil (95 Prozent) der Menschen, die teilgenommen haben, zu Hause beeinträchtigt ist. Stark gestört fühlen sich die Teilnehmenden vor allem abends (57%) und nachts (67%) und insbesondere durch den Güterverkehr (81%). Zur Verbesserung der Lärmsituation wurden am häufigsten Maßnahmen an der Strecke (81%) und an den Fahrzeugen (72%) als sehr wichtig benannt. Sie liegen damit deutlich über Maßnahmen am Gebäude, welche nur 36% der Teilnehmenden für sehr wichtig erachten.

Weitere Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Belastungsanalyse des Eisenbahn-Bundesamtes sind in dem Entwurf des Lärmaktionsplanes nachzulesen. Er kann auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap oder auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de heruntergeladen werden.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Newsletter und Kontakt:

Auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können Sie sich auch für einen Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse senden: umgebungslaerm@eba.bund.de. Postalisch richten Sie Ihre Anfragen bitte unter dem Stichwort "Umgebungslärm" an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn.