Stellungnahme Nutriabekämpfung Schloss Zweibrüggen
Aufgrund verschiedener Rückfragen zum Thema Nutriabekämpfung Schloss Zweibrüggen wird an dieser Stelle die Stellungnahme des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER), die die rechtlichen Hintergründe der Nutriabekämpfung am Schloss Zweibrüggen erläutert, allen Bürger*innen zur Kenntnis geben:
„Bisam (Ondatra zibethicus) und Nutria (Myocastor coypus) zählen nach der Verordnung (EU) 1143/2014 zu den invasiven Arten, für die nach der vg. Verordnung umfangreiche Verbote gelten. Auch wenn die Art etabliert ist und nahezu flächendeckend an Gewässern vorkommt, ist ein Freisetzen in die Umwelt verboten und eine Bekämpfung vorgeschrieben.
Die vom Wasserverband Eifel-Rur (WVER) durchgeführte Bekämpfung entspricht dem Maßnahmenblatt zum Management von Nutria und Bisam und dient der Bestandskontrolle der sich schnell vermehrenden Tiere. Die dafür notwendige Begründung liegt in der Eindämmung der Schäden für das Gewässerökosystem (u.a. durch Fraß an Pflanzen und einheimischen Arten wie z.B Flussmuscheln) und des Hochwasserschutzes bzw. der Verkehrssicherung (u.a. durch starke Grabaktivitäten).
Aufgrund der Lebensweise von Bisam und Nutria (2 Wanderzeiten im Jahr, hohe Reproduktionsrate) ist eine flächendeckende effektive Bekämpfung durch den WVER in erster Linie erforderlich um die verbandseigenen Hochwasserschutzeinrichtungen (Hochwasserrückhaltebecken, Talsperren, Hochwasserschutzdämme usw.) zu schützen.
Die mit der Bekämpfung beauftragten WVER Mitarbeiter besitzen alle genehmigungsrelevanten Legitimationen.
Art und Umfang der Bekämpfung ist mit allen zuständigen Genehmigungsbehörden wie z.B Untere Naturschutzbehörde, Kreispolizeibehörde, Veterinäramt abgestimmt und von diesen genehmigt.“
Der Stellungnahme des WVER ist zu entnehmen, dass durch die o.g. Verordnung das Fangen und Umsiedeln/Aussetzen der Nutria nicht zulässig und die Bekämpfung verpflichtend vorgeschrieben ist.
Bei der Verordnung handelt es sich um geltendes Recht, das von der Stadt Übach-Palenberg beachtet werden muss.
Die Stadt Übach-Palenberg bittet daher um Verständnis für die vorgeschriebene Vorgehensweise.