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Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr, der den Ländern obliegt. Im Katastrophenschutz in NRW arbeiten private Hilfsorganisationen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen zusammen. Die 53 Kreise und kreisfreien Städte in NRW sind die zuständigen Katastrophenschutzbehörden, die bei Großeinsatzlagen oder Katastrophenfällen das Zusammenwirken der Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewährleisten müssen. Den Kern der Gefahrenabwehr bilden die rund 14.000 hauptberuflichen und 83.000 ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte in den Städten und Gemeinden, die die Aufgaben des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung übernehmen. Ergänzt wird der Katastrophenschutz im Land durch die Einsatzeinheiten der anerkannten Hilfsorganisationen: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD). Ihre Aufgabengebiete umfassen Sanitäts- und Betreuungsdienste sowie die Technische Hilfe. Der weit überwiegende Teil dieses ehrenamtlichen Engagements wird von ca. 20.000 Freiwilligen geleistet. Bei besonders schweren Unglücks- oder Katastrophenfällen können die Länder zusätzlich Kräfte der Bundespolizei, des Technischen Hilfswerks (THW) oder der Bundeswehr zur Hilfe anfordern.