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Bevölkerungsschutz

Der Begriff Bevölkerungsschutz umfasst den Zivil- sowie den Katastrophenschutz. Der Unterschied: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu schützen (Zivilschutz), sind die Länder für den Katastrophenschutz zuständig. Zivil- und Katastrophenschutz bilden – trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten – ein „integriertes Hilfesystem“. Je nach Notfall können die Einrichtungen von Bund und Ländern und die anerkannten Hilfsorganisationen auf beiden Ebenen tätig sein. Deshalb wird häufig der Begriff Bevölkerungsschutz als Sammelbegriff verwendet.