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Abmeldung des Wohnsitzes

Eine Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes ist nur erforderlich für Personen, die ins Ausland verziehen, die eine Nebenwohnung aufgeben oder für die kein fester Wohnsitz mehr besteht. Für alle übrigen Fälle reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnsitzes.

Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das persönliche Erscheinen von zumindest einem Familienmitglied ist dazu ebenso notwendig, wie die Vorlage aller Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass). Volljährige mitziehende Kinder müssen ein separates Abmeldeformular ausfüllen und unterschreiben.

Wenn Sie ihren Nebenwohnsitz in Übach-Palenberg aufgeben, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, am Hauptwohnsitz abmelden.

Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Wenn Sie nicht selbst vorsprechen, achten Sie bitte darauf, dass die Unterschriften in Ihrem Ausweis und auf der Vollmacht identisch sind. Nur so können wir prüfen, ob es sich um Ihre Unterschrift handelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
  • Bei einer Abmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller wegziehenden Personen
  • Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht zur Abmeldung und Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten

Welche Gebühren fallen an?

  • Keine

Welche Fristen müssen beachtet werden?

  • Frist: Innerhalb von 14 Tagen nach Auszug aus der Wohnung

Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

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