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Ummeldung innerhalb von Übach-Palenberg

Wenn Sie innerhalb von Übach-Palenberg umgezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, hier ummelden.

Die Ummeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug im Bürgerbüro erfolgt sein.

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 ist die Mitwirkung des Wohnungsgebers bei einer An- oder Ummeldung wieder eingeführt worden. Das bedeutet, dass in diesen Fällen immer eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden muss. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.

Wohnungsgebende sind verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen.

Das persönliche Erscheinen von zumindest einem Familienmitglied ist dazu ebenso erforderlich wie die Vorlage aller Ausweisdokumente (Personalausweise). Volljährige mitziehende Kinder müssen ein separates Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen. Bei getrenntlebenden Eltern (gemeinsames Sorgerecht) muss die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten zur Anmeldung vorgelegt werden, wenn die minderjährige Person aus dem bisherigen gemeinsamen Haushalt wegzieht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
  • Bei einer Ummeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller mitziehenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus) • Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid, falls Sie in Ihr Eigenheim einziehen.
  • Bei Ummeldungen durch Dritte: Vollmacht zur Ummeldung und Personalausweis des Bevollmächtigten
  • ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

  • Keine

Welche Fristen müssen beachtet werden?

  • Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden.

Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

Sofort

Wichtiger Hinweis für Fahrzeughalter

Denken Sie bitte daran, bei einem Wohnungswechsel auch die Halteranschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein) ändern zu lassen. Die Änderung kann direkt bei Ihrer Ummeldung im Bürgerbüro erfolgen (Gebühren: 10,80 € je Zulassungsbescheinigung). Ansonsten droht ihnen z.B. bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld.

Formulare

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten eines minderjährigen Kindes

Wohnungsgeberbestätigung