Inhalt

Onlinedienste und Formulare

Sie können auch nach dem Anfangsbuchstaben suchen

Fischereischeine

Zur Ausübung der Fischerei ist ein Fischereischein erforderlich. Diesen können Personen ab 14 Jahren nach abgeschlossener Fischerprüfung für ein oder fünf Jahre beantragen.

Unterlagen

Bei Neubeantragung:

  • aktuelles Passfoto, Personalausweis, Nachweis der Fischerprüfung

Bei Verlängerung:

  • alter Fischereischein und wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist, ein aktuelles Passfoto

Kosten

  • Fünf-Jahres-Fischereischein: 48,00 €
  • Jahres-Fischereischein: 16,00 €
  • Jugendfischereischein: 8,00 €

Bearbeitungsdauer

  • sofort

Weitere Informationen Jugendfischereischein:

Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung für ein Jahr beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber eines Fischereischeines ist.