Anmeldung des Wohnsitzes
Wenn Sie nach Übach-Palenberg gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, hier anmelden.
Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug im Bürgerbüro erfolgt sein.
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 ist die Mitwirkung des Wohnungsgebers bei einer An- oder Ummeldung wieder eingeführt worden. Das bedeutet, dass in diesen Fällen immer eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden muss. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.
Wohnungsgebende sind verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen.
Das persönliche Erscheinen von zumindest einem Familienmitglied ist dazu ebenso erforderlich wie die Vorlage aller Ausweisdokumente (Personalausweise). Volljährige mitziehende Kinder müssen ein separates Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen. Bei getrenntlebenden Eltern (gemeinsames Sorgerecht) muss die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten zur Anmeldung vorgelegt werden, wenn die minderjährige Person aus dem bisherigen gemeinsamen Haushalt wegzieht.
Bei Zuzug innerhalb Deutschlands kann die Vorsprache auch durch eine bevollmächtige Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, kann an Ihrer Stelle keine bevollmächtigte Person vorsprechen und es müssen alle Personen, die mitgezogen sind, persönlich erscheinen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass (auch im Reisepass wird der aktuelle Wohnort eingetragen)
- Bei einer Anmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen.
- Geburtsurkunde und ggfls. Eheurkunde bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland
- Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus)
- Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid, falls Sie in Ihr Eigenheim einziehen.
- Bei Anmeldungen durch Dritte: Vollmacht zur Anmeldung und Personalausweis des Bevollmächtigten
- ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden.
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
sofort
Wichtiger Hinweis für Fahrzeughalter
Denken Sie bitte daran, bei einem Wohnungswechsel auch die Halteranschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein) beim Straßenverkehrsamt ändern zu lassen. Bei Umzügen innerhalb des Kreises Heinsberg kann die Änderung direkt bei Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro erfolgen (Gebühren: 10,80 € je Zulassungsbescheinigung). Ansonsten droht ihnen z.B. bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld.
Formulare
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten eines minderjährigen Kindes