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Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht

Für „Hunde bestimmter Rassen“ und „gefährliche Hunde“ gilt eine generelle Maulkorb- und Anleinpflicht. Es kann hiervon eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Ausnahmegenehmigung bzgl. der Anleinpflicht gilt nicht für alle Bereiche. Es gibt Bereiche in denen alle Hunde an einer Leine zu führen sind. (u.a. innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile, auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen etc.)

Voraussetzung

erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung

Antrag

Den Antrag können Sie mit dem Formular „Antrag auf Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht“ oder formlos stellen.

Rechtliche Grundlagen

§ 5 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)