Gewerbezentralregisterauskunft
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann von Einzelpersonen oder juristischen Personen beantragt werden. Gewerbezentralregisterauskünfte können Sie im Online-Portal des Bundesamts für Justiz oder im Bürgerbüro des Rathauses persönlich beantragen.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesamts für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/Auskunft/Uebersicht_node.html
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einzelperson:
- Personalausweis oder Reisepass
- für eine Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde müssen Sie die exakte Adresse der Behörde sowie den Verwendungszweck, möglichst mit Aktenzeichen, angeben
juristische Person:
- Angaben der HRA/HRB-Nummer, des zuständigen Amtsgerichts und der Firmenform
- für eine Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde müssen Sie die exakte Adresse der Behörde sowie den Verwendungszweck, möglichst mit Aktenzeichen, angeben
Welche Gebühren fallen an?
13,00 €
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
ca. 2 Wochen