Melderegisterauskünfte
Grundsätzlich werden zwei Arten von Melderegisterauskünften unterschieden. Die einfache und die erweiterte Melderegisterauskunft, beides wird nachfolgend näher beschrieben.
Einfache Melderegisterauskunft
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgerbüro als Meldebehörde über die nachfolgenden Daten aus dem Melderegister der Stadt Übach-Palenberg Auskünfte:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- ggf. Doktorgrad
Daten werden nur herausgegeben, wenn mit den in der Anfrage gemachten Angaben eine eindeutige Identifizierung möglich ist. Daher sollten alle bekannten Daten der Meldebehörde mitgeteilt werden, wie zum Beispiel Angabe des Namens oder von Namensteilen, frühere Namen, Anschrift oder frühere Anschriften sowie Geburtsdatum.
Die Daten dürfen jedoch nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels genutzt werden. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende den Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgerbüro als Meldebehörde über die nachfolgenden weiteren Daten aus dem Melderegister Auskünfte, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird:
- Tag und Ort der Geburt
- Frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Ehegatte
- Staatsangehörigkeiten
- Frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Zur Glaubhaftmachung der Notwendigkeit sind geeignete Unterlagen dem Antrag beizufügen, aus denen das berechtigte oder rechtliche Interesse (zum Beispiel bei Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) hervorgeht. Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel nicht vor, wenn die Daten in zumutbarer Weise von den Betroffenen selbst erhalten werden können.
Anhand des Sachvortrages und/oder der vorgelegten Unterlagen prüft das Bürgerbüro den angegebenen Grund der Anfrage und entscheidet über eine Auskunftserteilung.
Über die Erteilung einer Auskunft wird der betroffene Bürger oder die betroffene Bürgerin vom Bürgerbüro unter Angabe des Datenempfangenden unterrichtet. Dies gilt nicht bei der Geltendmachung eines rechtlichen Interesses.
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag
- Im Falle der erweiterten Melderegisterauskunft eine ausführliche Begründung des berechtigten Interesses
Gebühren
- 11,- € einfache Auskunft
- 15,- € erweiterte Auskunft
Bei schriftlichen Anträgen muss ein Scheck beigefügt oder die Gebühr vorab unter Angabe der folgenden Bankverbindung überwiesen werden:
IBAN: DE03 3125 1220 0001 1000 15
BIC: WELADED1ERK
unter Angabe des Kassenzeichens: 02010201.43110002 / Name gesuchte Person
Eine Kopie der Überweisung ist dem Antrag beizufügen.
Hinweis: auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig.
Anfragen von Großkunden
Großkunden (Poweruser) sind z.B. Unternehmen oder Anwaltskanzleien, die regelmäßig und im größeren Umfang einfache Melderegisterauskünfte benötigen. Sie können sich bei ZEMA über ein Kontaktformular registrieren lassen: http://www.zemaonline.de