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Parkausweis für Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung kann das Bürgerbüro einen Parkausweise ausstellen.

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „BL“
  • Passbild

Kosten

  • Keine

Hinweise und Besonderheiten

  • Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt NICHT zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen!