Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung kann das Bürgerbüro einen Parkausweis ausstellen.
Unterlagen
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „BL“
- Passbild
Kosten
- Keine
Hinweise und Besonderheiten
- Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt NICHT zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen!