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Personalausweis - Beantragung

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Personen, die über einen gültigen Reisepass verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.

Zur Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.

Für Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten kann ein Personalausweis nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Einverständniserklärung beider Eltern ist erforderlich, wenn beide sorgeberechtigt sind. Ansonsten kann der Antrag durch den sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtsbeschlusses oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils nachgewiesen wird. In Zweifelsfällen sollten Sie dazu unbedingt vorher telefonischen Kontakt mit dem Bürgerbüro aufnehmen.

Unterlagen

  • Bisheriger Personalausweis (ersatzweise Reisepass / Kinderreisepass oder Geburtsurkunde)
  • bei Eheschließung die Heiratsurkunde
  • Aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
  • Gegebenenfalls Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
  • Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
  • Gegebenenfalls eine Bescheinigung vom Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Personalausweise oder Reisepässe der/des Sorgeberechtigten

Kosten

  • 37,00 € (ab 24 Jahren)
  • 22,80 € (unter 24 Jahren)
  • 10,00 € (vorläufiger Personalausweis)

Bearbeitungsdauer

Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den Personalausweis her. Auf die in der Regel etwa drei Wochen dauernde Bearbeitungszeit hat das Bürgerbüro keinen Einfluss. Es wird auf die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises hingewiesen. Dieser wird sofort ausgestellt und ist bis zu 3 Monate gültig.

Wichtiger Hinweis: Informationen zu Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Einreisebestimmungen einiger Länder in Bezug auf verloren gegangene und wieder zurück gemeldete Ausweise.

Bei Namensänderung nach Eheschließung kann der Personalausweis ab acht Wochen vor der Heirat gegen Vorlage der Bescheinigung zur Anmeldung zur Eheschließung beantragt werden.

Weitere Informationen

Der Personalausweis ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden, daher sollte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein neuer beantragt werden.

Formular

Personalausweis - Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten