Wohngeld - Antragsformulare
Formulare
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- Anlage zum Antrag auf Wohngeld-Lastenschuss zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Untervermietung
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
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Hinweise und Erläuterungen
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Die Wohngeldstelle der Stadt Übach-Palenberg möchte auf den einmaligen Kinderfreizeitbonus aufmerksam machen.
Im Rahmen des sogenannten Corona-Aufholpakets sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG) bzw. Familien mit geringerem Einkommen (Kinderzuschlag, Wohngeld), die im August 2021 Leistungen beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100,00 Euro je Kind erhalten.
Der Kinderfreizeitbonus wird von der Familienkasse ausgezahlt. Sie soll den Bonus an Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag automatisch auszahlen. Davon umfasst sind auch Fälle, in denen Kinderzuschlag und Wohngeld bezogen wird.
Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.
Der Antrag steht ab dem 01.07.2021 auf der Internetseite der Familienkasse (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus) zur Verfügung. Dort finden sich auch weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus.
Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus steht auch eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.
Weitere Informationen
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