Kommunalwahlen 2025
Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin am 28.September 2025
Am 28. September 2025 entscheidet sich zwischen Frau Christine Stadler (SPD) und Herrn Oliver Walther (CDU), wer neuer Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin in der Stadt Übach-Palenberg wird.
Briefwahlunterlagen zur Stichwahl
Wahlberechtigte, die bereits bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt hatten, bekommen die
Briefwahlunterlagen automatisch bis Anfang nächster Woche zugeschickt, sofern sie nicht ausschließlich
die Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 14.09.2025 beantragt hatten.
In diesem Fall ist es notwendig, die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zu beantragen.
Wer sich nicht sicher ist, ob ein entsprechender Antrag bereits gestellt wurde, kann beim Wahlamt
nachfragen oder sicherheitshalber einen zusätzlichen Antrag stellen.
Die Antragstellung kann wie folgt erfolgen:
• Schriftlich:
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können schriftlich angefordert werden. In der Regel geschieht dies mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag (bitte Unterschrift nicht vergessen!)
Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen auch mit einem formlosen Schreiben unter Angabe
des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angefordert werden.
Der Wahlscheinantrag kann im Rathaus beim Wahlamt bzw. bei der Servicestelle abgeben werden oder per Fax (Fax-Nr. 02451/979-1150) oder mit der Post zugeschickt werden.
Falls der Antrag dem Wahlamt auf dem Postweg zugeschickt wird, versenden Sie ihn bitte in einem
frankierten Umschlag.
Die Antragsübersendung ist auch per E-Mail an g.mende@uebach-palenberg.de,
i.schwarz@uebach-palenberg.de oder info@uebach-palenberg.de möglich.
• Online:
Der Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen auch online gestellt werden
unter: www.uebach-palenberg.de oder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.
Direkter Link zum Online-Wahlscheinantrag
https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5370028&wahltyp=
Bei einer Online-Beantragung ist eine Rückgabe der Wahlbenachrichtigung an das Wahlamt nicht erforderlich.
• Persönlich:
Die Antragstellung kann ab sofort auch persönlich unter Vorlage eines Ausweispapiers beim Wahlamt im
Rathaus, Zimmer Nr. B3.01 oder B3.02, erfolgen. Für alle Wahlberechtigten, die die Briefwahlunterlagen
persönlich im Rathaus beantragen und abholen wollen, besteht die
Möglichkeit die Briefwahl direkt vor Ort im Rathaus durchzuführen.
Eine telefonische Antragstellung ist leider ausgeschlossen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Antragsfrist:
Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, den 26.09.2025, 15.00 Uhr, beim Wahlamt
beantragt werden. Das Wahlamt im Rathaus ist an diesem Tag durchgehend von 8.30 – 15.00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten: Die Online-Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist aus
technischen Gründen nur bis zum 25.09.2025, 14.00 Uhr, möglich.
Zusatzinformationen zur BM-Stichwahl:
Wer bis einschließlich Mittwoch, den 24.09.2025 seine bereits beantragten Briefwahlunterlagen nicht
erhalten hat, kann sich telefonisch beim Wahlamt
(02451 979 317, 02451 979 3221, 02451 979 3224) bezüglich der weiteren Vorgehensweise erkundigen
bzw. bis Freitag, den 26.09.2025 15:00 Uhr persönlich
beim Wahlamt vorsprechen.
Wer sicher sein möchte, dass sein Wahlbrief rechtzeitig (bis spätestens 28.09.2025, 16:00 Uhr) wieder beim Wahlamt eingeht, sollte diesen im Rathaus
beim Wahlamt oder an der Servicestelle abgeben bzw. außerhalb der Öffnungszeiten in den
Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen.
Informationen
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Antrag
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Online-Briefwahlbeantragung (Freischaltung ab dem 05.08.2025 08:00 Uhr)
Bekanntmachungen
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