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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Sie sind Unternehmer/ Dienstleister im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) und haben Ihre Standortentscheidung bereits getroffen?

Dann haben Sie die Wahl, wie die für Sie erforderlichen Formalitäten abgewickelt werden:

Sie wissen, welche Genehmigungen etc. Sie beantragen müssen und wo Sie diese erhalten. Sie möchten also selber bei den verschiedenen für Sie zuständigen Behörden die Formalitäten erledigen. In diesem Fall nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit der zuständigen Stelle auf. Sofern die Stadt Übach-Palenberg im Kreis Heinsberg für Sie zuständig ist, wenden Sie sich an info@uebach-palenberg.de.

Sie benötigen Beratung, welche Genehmigungen etc. Sie wo beantragen müssen und/ oder möchten nicht jede einzelne für Sie zuständige Behörde selber kontaktieren. Sie möchten folglich gerne alles Erforderliche für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit über nur eine Stelle abwickeln. Dann nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit einem Einheitlichen Ansprechpartner (EA) auf. Sofern Sie Ihre Dienstleistungstätigkeit in Nordrhein-Westfalen erbringen möchten, senden Sie Ihre E-Mail an den EA in NRW bei der Bezirksregierung Detmold