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Kinderreisepass

Durch eine Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft und kann dann nicht mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit kann ab Januar 2024 nur noch ein Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden.

Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb für einen Personalausweis zwischen zwei und vier Wochen und für einen Reisepass zwischen vier und sechs Wochen.

Welches Dokument für das Reiseland beantragt werden muss, erfahren Eltern tagesaktuell über das Auswärtige Amt