Führungszeugnis
Das Führungszeugnis bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Ein Führungszeugnis für eigene Zwecke wird z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt.
Ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis). Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Führungszeugnisses kann ausschließlich für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen (Strafmündigkeit).
Eine Beantragung ist im Online-Portal des Bundesamts für Justiz oder persönlich (man kann sich nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen) im Bürgerbüro des Rathauses möglich.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Antrag auch von einer gesetzlichen Vertretung gestellt werden. Sie müssen in Übach-Palenberg gemeldet sein (Nebenwohnsitz ist ausreichend).
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- für ein erweitertes Führungszeugnis ist ein Schreiben der anfordernden Stelle zwingend erforderlich
- für ein behördliches Führungszeugnis müssen Sie die exakte Adresse der Behörde sowie den Verwendungszweck, möglichst mit Aktenzeichen, angeben
Kosten
- 13,00 €
Bearbeitungsdauer
- ca. 1-2 Wochen (EU-Bürgerinnen und -Bürger bis zu sechs Wochen)
Weitere Informationen
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesamts für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html