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Beglaubigung von Unterschriften

Auch Unterschriften können amtlich beglaubigt werden, sofern das unterschriebene Schriftstück einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von Notaren vorgenommen werden.

Vorsorgevollmachten können im Bürgerbüro nicht beglaubigt werden. Hierzu sind Notare befugt und die Betreuungsstelle des Kreises Heinsberg.

Unterlagen

  • Schriftstück (noch nicht unterschrieben!)
  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

  • 2,00 € je Beglaubigung