Beglaubigung von Unterschriften
Auch Unterschriften können amtlich beglaubigt werden, sofern das unterschriebene Schriftstück einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von Notaren vorgenommen werden.
Unterlagen
- Schriftstück (noch nicht unterschrieben!)
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
- 2,00 € je Beglaubigung