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Datum: 16.05.2023

Stärkungspakt NRW - Unterstützungsleistungen für Kommunen

Als Unterstützungsleistung zum Ausgleich für in 2023 krisenbedingt anfallender Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen wurde mit der Mitteilung vom 17.01.2023 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW rund 150 Mio. Euro für die finanzielle Unterstützung der Kommunen in NRW zur Verfügung gestellt.


Mit Bescheid vom 17.01.2023 wurde der Stadt Übach-Palenberg eine Billigkeitsleistung in Höhe von insgesamt 137.781,00 € für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 als Unterstützungsleistung bewilligt.


Mit diesem Programm können Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie der Sozialberatung bei der Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben unterstützt werden, z.B. Steigerung der Miet- und Mietnebenkosten, Steigerung der Strom – und Heizkosten, Steigerung der Ausgaben der Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Personal- und Honorarausgaben für Fachkräfte, soweit das Personal unmittelbar zur Erbringung von Dienstleistungen in den Sozial- und Schuldnerberatungen bzw. in den förderfähigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur eingesetzt wird. Dabei muss es sich um zusätzliche Ausgaben aufgrund einer krisenbedingten, temporären Ausweitung der Beschäftigungszeiten für bestehendes Personal oder höhere, zusätzliche Personalbedarfe aufgrund einer verstärkten Inanspruchnahme und einem damit einhergehenden, ebenfalls zeitlich begrenzten Ausbau der sozialen Dienstleistungen handeln.


Die Erstattung der Mehrausgaben bei den Heiz- und Energiekosten in 2023 erfolgt auf der Grundlage der aktuellen monatlichen Abschlagszahlungen im Abgleich mit den entsprechenden Ausgaben in 2022. Sofern eine Vollfinanzierung über eine Drittmittelförderung besteht, sind die Einrichtungen nicht antragsberechtigt.


Um Unterstützungsleistungen an Träger und Anbieter der sozialen Infrastruktur und der Sozialberatung zu bewilligen, kann bei der Stadtverwaltung Übach-Palenberg ein entsprechender Antrag – Bedarfsanmeldung – bis zum 30.06.2023 bei dem zuständigen Fachbereich 4 – Bildung und Soziales gestellt werden (Anlage 1). Die aktuellsten Informationen zu den Voraussetzungen sind unter der Richtlinie und den „Begleitinformationen/FAQ“ auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw) hinterlegt.
Einrichtungen, die Unterstützungsleistungen aus dem „Stärkungspakt NRW“ erhalten haben, müssen bis zum 29.02.2024 den Vordruck „Verwendungsnachweis“ (Anlage 2) bei der Stadtverwaltung Übach- Palenberg einreichen.

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr A. Mainz unter der Telefonnummer 02451/9795013 oder per E-Mail a.mainz@uebach-palenberg.de zur Verfügung.