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Aschestreufeld

Auf dem Aschestreufeld wird die Asche durch Verstreuung der Asche beigesetzt, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. Am Aschestreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist. Grabmale und bauliche Anlagen sind dort nicht zulässig.

Kosten der Bestattung   
Grabgebühren  627,00 €
Bestattungsgebühren  88,00 €
Leichenhalle  200,00 €
Trauerhalle  150,00 €

Summe 

1.065,00 €

Stand: 01.01.2023

Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern

Stand: 01.01.2023

Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern