Aschestreufeld
Auf dem Aschestreufeld wird die Asche durch Verstreuung der Asche beigesetzt, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. Am Aschestreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist. Grabmale und bauliche Anlagen sind dort nicht zulässig.
| Kosten der Bestattung | |
| Grabgebühren | 627,00 € |
| Bestattungsgebühren | 88,00 € |
| Leichenhalle | 200,00 € |
| Trauerhalle | 150,00 € |
|
Summe |
1.065,00 € |
Stand: 01.01.2023
Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern
Stand: 01.01.2023
Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern