Lärmaktionsplanung
Die im Jahr 2002 vom europäischen Parlament und dem Rat der europäischen Union erlassene Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren, Lärmkarten und auf deren Grundlage Lärmaktionspläne zur Reduzierung der Lärmbelastung und der Ausweisung ruhiger Gebiete zu erstellen. Weitere Lärmquellen, wie z.B. Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder Lärm ausgehend von Freizeitanlagen, werden in diesem Rahmen nicht betrachtet.
Vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW wurde hierzu eine aktuelle Lärmkartierung (Stand 30. Juni 2022) gefertigt, welche folgende Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr im Stadtgebiet Übach-Palenberg definiert:
- L 42 (Heerlener Straße),
- L 225 (Marienstraße, Poststraße, Carlstraße, Friedirch-Ebert-Straße),
- L 164 (Roermonder Straße),
- L 364 (Mühlenweg),
- B 57.
Da bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen ist, wurde den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Übach-Palenberg in der ersten Beteiligungsphase vom 08.01.2024 bis 05.02.2024 die Gelegenheit gegeben, über das Portal „Beteiligung NRW“ eigene Hinweise zur Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet abzugeben.
Diese Stellungnahmen wurden seitens des Ing.-Büro Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH (BBW) aus Bochum ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfes berücksichtigt.
Bei Überschreitung der Auslösewerte von LDEN über 70 dB(A) und/oder LNight über 60 dB(A) sind Gemeinden zur Aufstellung kommunaler Lärmaktionspläne verpflichtet. Folglich sind lärmreduzierende Maßnahmen im Verlauf folgender Straßenzüge im Stadtgebiet zu entwickeln:
- Heerlener Straße L 42,
- Friedrich-Ebert-Straße L 225,
- L 164.
Im Rahmen der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 16.04.2024 bis 17.05.2024 der ausgearbeitete Entwurf des Lärmaktionsplanes wieder auf dem Portal „Beteiligung NRW“ veröffentlicht. In dieser Phase konnten die Bürgerinnen und Bürger gezielt zu den erarbeiteten Maßnahmen zur Lärmminderung an den städtischen Hotspots Stellung beziehen. Die eingegangenen Rückmeldungen fanden in den definierten Maßnahmenvorschlägen von BBW wie folgt Berücksichtigung:
- Erneuerung der Fahrbahndecke durch lärmmindernden Asphalt,
- passive Maßnahmen zur Lärmminderung an Fassaden,
- Prüfauftrag einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h,
- Verlagerung des Verkehrs aus dem Stadtgebiet durch eine mögliche Ortsumfahrung,
- LKW-Fahrverbot innerhalb der Ortsdurchfahrt.
Die für die Stadt Übach-Palenberg erarbeitete Lärmaktionsplanung sieht ausschließlich Lärmschutzmaßnahmen an klassifizierten Landesstraßen vor, für deren Umsetzung der zuständige Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßen NRW) verantwortlich ist. Im Sinne einer erfolgreichen Realisierung lärmreduzierender Maßnahmen ist eine enge Abstimmung seitens der Stadtverwaltung mit dem Baulastträger anzustreben.
Des Weiteren ist gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie der Schutz ruhiger Gebiete vor weiteren Lärmimmissionen ein erklärtes Ziel der Lärmaktionsplanung. Laut Definition erfüllt ein ruhiges Gebiet eine Vorsorgefunktion und ist im Stadtgebiet im Bereich der Teverner Heide auszuweisen. Bei der Festlegung müssen dessen Belange bei nachfolgenden Planungen gemäß dem fachplanerischen Abwägungsgebot berücksichtigt werden.