Pflegefreie Grabstätten
Urnen/Rasengrabstätten für liegende Gedenktafeln ohne Bepflanzung
Urnen/Rasengrabstätten für liegende Gedenktafeln ohne Bepflanzung werden der Reihe nach belegt. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren verlängert werden. Rasengrabstätten für Erdbestattungen werden als Einfach- oder Tiefengrab vergeben. In einem Einfachgrab kann eine Leiche, in einem Tiefengrab können zwei Leichen bestattet werden. Zusätzlich zu den Erdbestattungen können je Grabstelle bis zu zwei Urnen bestattet werden. In Urnenrasengrabstätten können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
Die Beschriftung sowie die Symbole müssen in der Tafel eingearbeitet sein, so dass ein Befahren mit einem Großflächenrasenmäher möglich ist. Die Breite der Gedenktafeln beträgt 50 cm, die Höhe 40 cm. Sie müssen eine Mindeststärke von 14 cm aufweisen. Bepflanzungen, Grabvasen oder dergleichen sind nicht zulässig. Die Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung.
Rasengrabstätten für stehende Grabdenkmäler ohne Bepflanzung
Rasengrabstätten für stehende Grabdenkmäler ohne Bepflanzung werden der Reihe nach belegt. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren verlängert werden. Rasengrabstätten für Erdbestattungen werden als Einfach- oder Tiefengrab vergeben. In einem Einfachgrab kann eine Leiche, in einem Tiefengrab können zwei Leichen bestattet werden. Zusätzlich zu den Erdbestattungen können je Grabstelle bis zu zwei Urnen bestattet werden. Die Grabmäler müssen auf einem bodengleichen Sockel befestigt sein. Dieser muss so eingebaut sein, dass ein Überfahren mit Rasenmähern möglich ist. Die Länge des Sockels beträgt 70 cm, die Breite 20 cm und die Mindeststärke 5 cm. Die Grabdenkmäler dürfen höchstens eine Breite von 65 cm, eine Höhe von 110 cm und eine Stärke von 16 cm aufweisen. Bepflanzungen, Grabvasen oder dergleichen sind nicht zulässig. Die Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung.
|
Rasengrabstätte für liegende Gedenktafeln ohne Bepflanzung |
|
|
Kosten der Bestattung |
|
| Grabgebühren | 3.084,00 € |
| Bestattungsgebühren | 718,00 € |
| Leichenhalle | 200,00 € |
| Turnhalle | 150,00 € |
| Summe | 4.152,00 € |
Stand: 01.01.2023
Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern
|
Tiefenrasengrabstätte für liegende Gedenktafeln ohne Bepflanzung |
|
| Kosten der Bestattung | |
| Grabgebühren | 3.615,00 € |
| Bestattungsgebühren Erstbelegung | 1.208,00 € |
| Leichenhalle | 200,00 € |
| Trauerhalle | 150,00 € |
| Summe | 5.173,00 € |
Stand: 01.01.2023
Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern
|
Rasengrabstätte für stehende Grabmäler ohne Bepflanzung |
|
| Kosten der Bestattung | |
| Grabgebühren | 3.181,00 € |
| Bestattungsgebühren | 718,00 € |
| Leichenhalle | 200,00 € |
| Trauerhalle | 150,00 € |
| Summe | 4.249,00 € |
Stand: 01.01.2023
Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern
|
Tiefenrasengrabstätte für stehende Grabmäler ohne Bepflanzung |
|
|
Kosten der Bestattung |
|
| Grabgebühren | 3.711,00 € |
| Bestattungsgebühren | 1.208,00 € |
| Leichenhalle | 200,00 € |
| Trauerhalle | 150,00 € |
| Summe | 5.269,00 € |
Stand: 01.01.2023
Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern
|
Urnenrasengrabstätte für liegende Gedenktafeln ohne Bepflanzung |
|
| Kosten der Bestattung | |
| Grabgebühren | 2.024,00 € |
| Bestattungsgebühren | 235,00 € |
| Leichenhalle | 200,00 € |
| Trauerhalle | 150,00 € |
| Summe | 2.609,00 € |
Stand: 01.01.2023
Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern