Reihengrab
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Das Nutzungsrecht an der Reihengrabstätte kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren nicht verlängert werden. Die Lage dieser Grabstätten wird durch die Friedhofsverwaltung bestimmt, Wahlmöglichkeiten bestehen nicht.
| Kosten der Bestattung | |
| Grabgebühren | 1.095,00 € |
| Bestattungsgebühren |
590,00 € |
| Leichenhalle | 200,00 € |
| Trauerhalle | 150,00 € |
| Summe | 2.035,00 € |
Stand: 01.01.2023
Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern.