Urnenbestattung
Urnenreihengrabstätten
Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Urnenbestattungen. Das Nutzungsrecht an der Reihengrabstätte kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren nicht verlängert werden. Die Lage dieser Grabstätten wird durch die Friedhofsverwaltung bestimmt, Wahlmöglichkeiten bestehen nicht.
| Urnenreihengrab | |
| Kosten der Bestattung | |
| Grabgebühren | 885,00 € |
| Bestattungsgebühren | 235,00 € |
| Leichenhalle | 200,00 € |
| Trauerhalle | 150,00 € |
| Summe | 1.260,00 € |
Stand: 01.01.2023
Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern
Urnenwahlgrab
Bei einem Urnenwahlgrab besteht die Möglichkeit die Stelle der Grabstätte zu wählen Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren verlängert werden. Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für bis zu vier Urnen.
| Urnenwahlgrab | |
| Kosten der Bestattung | |
|
Grabgebühren |
1.735,00 € |
| Bestattungsgebühren | 235,00 € |
| Leichenhalle | 200,00 € |
| Trauerhalle | 150,00 € |
| Summe | 2.320,00 € |
Stand: 01.01.2023
Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern
Kolumbarium
Bei einem Kolumbarium besteht die Möglichkeit die Stelle der Grabstätte zu wählen Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren verlängert werden. Kolumbarien werden als Einfach- oder Doppelkolumbarien vergeben.
| Einzelkolumbarium | |
| Kosten der Bestattung | |
| Grabgebühren | 2.158,00 € |
| Bestattungsgebühren | 218,00 € |
| Leichenhalle | 200,00 € |
| Trauerhalle | 150,00 € |
| Summe | 2.726,00 € |
Stand: 01.01.2023
Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern
| Doppelkolumbarium | |
| Kosten der Bestattung | |
| Grabgebühren | 3.927,00 € |
| Bestattungsgebühren | 218,00 € |
| Leichenhalle | 200,00 € |
| Trauerhalle | 150,00 € |
| Summe | 4.495,00 € |
Stand: 01.01.2023
Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern