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Urnenbestattung 

Urnenreihengrabstätten

Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Urnenbestattungen. Das Nutzungsrecht an der Reihengrabstätte kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren nicht verlängert werden. Die Lage dieser Grabstätten wird durch die Friedhofsverwaltung bestimmt, Wahlmöglichkeiten bestehen nicht.

Urnenreihengrab 
Kosten der Bestattung   
Grabgebühren  885,00 €
Bestattungsgebühren  235,00 €
Leichenhalle 200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe  1.260,00 €

Stand: 01.01.2023

Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern


Urnenwahlgrab

Bei einem Urnenwahlgrab besteht die Möglichkeit die Stelle der Grabstätte zu wählen Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren verlängert werden. Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für bis zu vier Urnen.

 Urnenwahlgrab   
 Kosten der Bestattung 

 Grabgebühren 

 1.735,00 €
 Bestattungsgebühren   235,00 €
 Leichenhalle   200,00 €
 Trauerhalle   150,00 €
 Summe  2.320,00 €

Stand: 01.01.2023

Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern


Kolumbarium

Bei einem Kolumbarium besteht die Möglichkeit die Stelle der Grabstätte zu wählen Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren verlängert werden. Kolumbarien werden als Einfach- oder Doppelkolumbarien vergeben.

Einzelkolumbarium   
Kosten der Bestattung   
Grabgebühren 2.158,00 €
Bestattungsgebühren  218,00 €
Leichenhalle  200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe 2.726,00 €

Stand: 01.01.2023

Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern

Doppelkolumbarium   
Kosten der Bestattung   
Grabgebühren  3.927,00 €
Bestattungsgebühren  218,00 €
Leichenhalle  200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe  4.495,00 €

Stand: 01.01.2023

Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern