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Wahlgrab

Bei einem Wahlgrab besteht die Möglichkeit, zwischen mehreren Standorten auf dem Friedhof zu wählen. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren verlängert werden. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefengräber vergeben. In einem Einfachgrab kann eine Leiche, in einem Tiefengrab können zwei Leichen bestattet werden. Zusätzlich zu den Erdbestattungen können je Grabstelle bis zu zwei Urnen bestattet werden.

Einzelwahlgrab

 

Kosten der Bestattung


Grabgebühren 3.054,00 €
Bestattungsgebühren 718,00 €
Leichenhalle 200,00 €
Trauerhalle 150,00 €
Summe 4.122,00 €

Stand: 01.01.2023

Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern


Tiefengrab  
Kosten der Bestattung   
Grabgebühren 3.227,00 €
Gebühren Erstbelegung  1.208,00 €
Leichenhalle 200,00 €
Trauerhalle 150,00 €
Summe  4.835,00 €

Stand: 01.01.2023

Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern


Doppelwahlgrab

 
Kosten der Bestattung  
Grabgebühren 6.108,00 €
Bestattungsgebühren Erstbelegung 718,00 €
Leichenhalle 200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe 7.176,00 €

Stand: 01.01.2023

Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern


Doppeltiefengrab  
Kosten der Bestattung   
Grabgebühren  6.554,00 €
Bestattungsgebühren Erstbelegung 1.208,00 €
Leichenhalle 200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe 8.112,00 €

Stand: 01.01.2023

Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern