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Widerruf

Die Einwilligung kann jederzeit durch einfache Erklärung und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Übach-Palenberg widerrufen werden.

Das in der Anlage zum Datenschutz unter 5.1 Weiterleitung an Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen angegebene Ministerium wird darüber informiert, dass sie Ihre Daten nicht mehr weiter nutzen dürfen bzw. gelöscht werden müssen.

Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufgrund der Einwilligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bleibt unberührt.