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Erhöhung der Gebühren für Personalausweise

Die Stadt Übach-Palenberg weist darauf hin, dass die Kosten für die Ausstellung von Personalausweisen aufgrund eines Beschlusses des Bundesrates erhöht werden.

Die Stadt Übach-Palenberg wendet die neuen, bundesweit einheitlichen Gebührensätze mit sofortiger Wirkung an.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres künftig 46,00 Euro (bisher 37,00 Euro). Der Personalausweis ist in diesem Fall zehn Jahre gültig.
Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr künftig 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro) und der Personalausweis ist sechs Jahre gültig.

Grundlage der Gebührenerhöhung ist die vom Bundesrat beschlossene „Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen“. Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass die Gebühren für Personalausweise die tatsächlichen Kosten der Aufgabenerfüllung decken. Hintergrund sind insbesondere die deutlich gestiegenen Kosten für die Herstellung der Ausweisdokumente sowie für die Bearbeitung durch die ausstellenden Behörden.