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Fischereischeine

Neuer digitaler Fischereischein in Nordrhein-Westfalen 
Stand 02. Juli 2026


Seit dem 3. Juli 2026 ist der Fischereischein digital

Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder im Bürgerbüro möglich, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Übach-Palenberg haben.

Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer
Gültigkeit gültig
. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.


Was ändert sich?

  • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
  • Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch
    Schülerausweis) mitzuführen.


Beantragung digitaler Fischerei-Dokumente

Fischereischein

  • Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins: ausschließlich im Bürgerbüro möglich.
  • Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026: wahlweise online oder im
    Bürgerbüro möglich


Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe

Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online oder im Bürgerbüro möglich


Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)

Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne
Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) er-teilt werden, wenn sie in anderer
Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.

Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder im Bürgerbüro beantragt werden.


Fischereischein mit Begleitung

Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online oder postalisch beim Landesamt beantragt werden.


Gebühren und Abgaben

Verwaltungsleistung

Online

Bei Stadt/Gemeinde

Fischereischein auf Lebenszeit

18,00 €

30,00 €

Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr)

14,00 €

22,00 €

Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr)

42,00 €

50,00 €

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe)

20,00 €

32,00 €

 

Beim Landesamt online oder postalisch

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit

30,00 €



Welche Unterlagen müssen beim Angeln mitgeführt werden?

Ab Juli 2026 sind mitzuführen:

  • Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
  • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer


Jugendfischereischein entfällt

Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins
angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen.